Reitunterricht auf Schulpferden in Viersen - Genengerhof

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Reitschule
Reitunterricht auf unseren Schulpferden.
REITSCHULE GENENGERHOF
Inhaber des Genengerhof
Christel und Ulrich Brandt sind die Pächter der Reitschule Genengerhof.
QUALIFIKATION
DLG-Gütezeichen
Wir sind ein staatlich anerkannter Zuchtbetrieb, den Christel Brandt als Pferdewirtschaftsmeisterin führt.
Christel und Ulrich Brandt sind beide im Besitz der Trainerlizenz A bzw. B und somit befähigt, Unterricht im Dressur-, Spring- und Geländereiten bis einschließlich der Klasse L zu erteilen.
REITSCHULE
Wir bieten auf dem Genengerhof die Reitausbildung auf unseren Schulpferden ganzjährig an.
Bild vom Reitunterricht
Unsere Schulpferde sind bis zur A-Dressur und zum A-Springen ausgebildet.
Dieser Ausbildungsstand ist die Voraussetzung, um nach einem 3-wöchigem Lehrgang das Reitabzeichen Klasse IV-III sowie das Motivationsabzeichen anbieten und erhalten zu können.
Bild vom Reitunterricht
Der Schulunterricht für Kinder und Jugendliche findet grundsätzlich nachmittags von 15.00 bis 18.00 Uhr statt, Reitstunden für Erwachsene abends.
Springstundenunterricht gibt es 1 Mal wöchentlich oder in speziellen Lehrgängen.
Bild vom Reitunterricht
Unsere Shettys und Ponys stehen für Reiterralleys und unsere jüngsten Reiter zur Verfügung, sodass wir für jeden Reiter das passende Pferd besitzen.
Ausritte erfolgen nur in Begleitung eines qualifizierten Reitlehrers für Reiter mit einer Basisqualifikation.
SICHERHEIT
Ein Dressurreiter hat einmal gesagt:
"Reiten fängt im Kopf an."
Es versteht sich, dass wir den Kopf besonders schützen - mit einem Dreipunkthelm.
Bild eines Warnschildes
Die Reitschule Genengerhof weist daraufhin, dass Reiten eine nicht ungefährliche Sportart ist, deren Risiko in erster Linie vom Können des Reiters abhängt, aber auch u.a. von typischen Reaktionen des Pferdes (Scheuen, Herdentrieb, usw.).
Die Einstands- und Leistungspflicht der Reitschule Genengerhof umfasst daher, ohne dass damit eine Beschränkung der Haftung für die schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht der Reitschule Genengerhof verbunden ist, nicht das spezielle Risiko, das beim Reitsport entsteht.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles Notwendige für seine Sicherheit bzw. die Sicherheit des Kindes zu tun (Reitkappe, ausreichender Versicherungsschutz, Unfallversicherung, u.a.).
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